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Beratungsseite / SVE - Schulvorbereitende Einrichtung
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Was ist die Schulvorbereitende Einrichtung (SVE)?
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Artikel 19 und 22, wovon Artikel 22 wie folgt lautet:
"Noch nicht schulpflichtige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die zur Entwicklung ihrer Fähigkeiten auch im Hinblick auf die Schulreife sonderpädagogischer Anleitung und Unterstützung bedürfen, sollen in Schulvorbereitenden Einrichtungen der fachlich entsprechenden Schulen ... gefördert werden, sofern sie die notwendige Förderung nicht in anderen Einrichtungen erhalten. Die Schulvorbereitenden Einrichtungen verfolgen die in Art. 19 Abs. 3 genannten Ziele in den letzten drei Jahren vor dem regelmäßigen Beginn der Schulpflicht."
Die SVE
Die Entwicklungsrückstände der Kinder sollen erfasst und nach Möglichkeit aufgeholt werden. Eine frühzeitige Förderung bringt die besten Aussichten für eine erfolgreiche Arbeit. Also nicht: "Abwarten, es wird schon noch kommen!" Die Kinder sollen in vielfältiger Hinsicht auf die Schule vorbereitet werden. Das Ziel ist die Schulfähigkeit der Kinder.
Welche Kinder besuchen die SVE?
Die SVE betreut Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf. Dieser ist Voraussetzung für die Aufnahme und wird von einem Sonderschullehrer ermittelt. Oft spüren die Eltern selbst, dass mit der Entwicklung ihres Kindes etwas nicht in Ordnung ist oder sie werden von den Erzieherinnen im Kindergarten, durch die Mitarbeitenden der Förderstellen oder durch Kinderärzte darauf aufmerksam gemacht. Der Förderbedarf kann sich auf folgende Bereiche erstrecken:
Was geschieht mit den Kindern in der SVE?
Die SVE betreut Kinder im Alter von ca. 4-7 Jahren in Kleingruppen mit 10 bis 11 Kindern.
Die Eingangsdiagnostik
Die Eltern werden in die gesamte Förderarbeit einbezogen. Bei den Elternabenden wird ihnen das Konzept einer diagnosegeleiteten Förderung dargelegt. In Einzelgesprächen und bei Hausbesuchen werden Anregungen zur Unterstützung der Förderung, zu einer gezielten Beschäftigung und zum Lernen durch Spielen angeboten. Die enge Zusammenarbeit mit den Eltern ist eine unerlässliche Voraussetzung für die erfolgreiche Förderung der SVE-Kinder.
2 Heilpädagogische Förderlehrerinnen
1 Sonderschullehrer
1 Erzieherin
1 Vorpraktikantin
Einzugsgebiet: Altlandkreis Gunzenhausen
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag: 8.00 Uhr - 11.45 Uhr,
Dienstag und Freitag: 8.00 Uhr - 11.00 Uhr
Beförderung: Kostenlose Beförderung der auswärtigen Kinder durch Kleinbusse bzw. Taxi
Sachaufwandsträger: Diakonie Neuendettelsau
Kosten: Für einen SVE-Platz wird derzeit neben dem Materialgeld kein Unkostenbeitrag erhoben
"Kinder erleben nichts so scharf und bitter wie Ungerechtigkeit."
Charles Dickens
07.02.1812 - 09.06.1870
britischer Schriftsteller