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Richtlinien
für Mannschaftskämpfe im Ringen Quelle: Bayerischer Ringer Verband unter brv-ringen.de Zur Gewährleistung
einer einheitlichen Regelauslegung für alle den Ringkampfsport pflegenden
Vereinen
des BRV sind die Richtlinien nur
in Anlehnung an die hierüber bestehenden internationalen Bestimmungen und
Regeländerungen gültig. Die Kämpfe
werden nach den Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des Deutschen
Ringer-Bundes (DRB) und dem amtlichen Fachorgan „Der Ringer“, in der
jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Abweichungen
und Ergänzungen werden in diesen Richtlinien besonders festgelegt. §
1 Mannschaftskämpfe: Für
Freundschafts- sowie Punktekämpfe auf nationaler Ebene gelten die nachstehend
aufgeführten Sonderbestimmungen als Ergänzung zu den allgemeinen
Wettkampfbestimmungen. Für
Mannschaftskämpfe auf internationaler Ebene gelten, sofern keine gesonderte
Vereinbarung getroffen wurde, die internationalen Regeln für Ringen im
griechisch-römischen und freien Stil. §
2 Art der Durchführung: Mannschaftskämpfe
können als Freundschaftskämpfe zwischen zwei oder mehreren Vereinen, oder
als Punktekämpfe ausgetragen werden. In
allen Fällen unterstehen sie der Genehmigungs- und Aufsichtspflicht der hierfür
zuständigen Verbandsinstanzen (innerhalb einer Landesorganisation der LO, auf
Bundesebene oder
international dem DRB). §
3 Mannschaftskämpfe im In und
Ausland a) Für
Wettkämpfe mit ausländischen Mannschaften im In- und Ausland ist die
Genehmigung des
DRB notwendig. Die Genehmigung kann erteilt werden, wenn ein
schriftlicher Antrag hierzu form- und fristgerecht eingereicht wird.
Anträge sind mindestens drei Wochen vor dem Stattfinden der
Veranstaltung über die zuständige LO und an den DRB einzureichen. b)
Freundschaftskämpfe mit Mannschaften außerhalb der eigenen
Landesorganisation
bedürfen der Genehmigung der zuständigen Landesorganisation, in der
die Veranstaltung stattfindet.
Die Genehmigungen für Punkt a) und b) sind gebührenpflichtig (siehe
Gebührenordnung 5-5.7.) §
4 Einverständniserklärung für
Freundschaftskämpfe
Ein Ringer darf nur für den Verein starten, für den die
Starterlaubnis im Startausweis
erteilt ist.
Startet ein Ringer bei Freundschaftskämpfen für einen anderen
Verein, so hat der Verein, für den
der Start erfolgen soll, aus versicherungstechnischen Gründen die
Pflicht, die schriftliche
Einverständniserklärung des Stammvereins einzuholen, welche der
Wiegeliste beizufügen ist.
Sonst ist ein Start nicht möglich. §
5 Meldung: a)
Vereine, die sich an den Punktekämpfen im Mannschaftsringen im Bereich
des BRV beteiligen,
haben ihre Teilnahme dem BRV bzw. der zuständigen Instanz, bis zu dem
vom BRV (bzw. Bezirk)
festgesetzten Meldetermin unter Verwendung und Vorlage des
entsprechenden Formblattes
schriftlich zu melden.
Meldegebühren für
Mannschaftskämpfe:
Bayerische
Oberliga
250,00 €
Bayernliga, Landesliga, Bezirks- Franken- und Kreisliga
120,00 € b)
Vereine, die sich an Einzelturnieren beteiligen wollen, müssen
entsprechend den Ausschreibungen
ihre Teilnehmer fristgerecht melden und die hierfür festgelegten Gebühren
zu entrichten.
c)
Die Teilnehmer zu den Deutschen Einzelmeisterschaften sind,
entsprechend den
Ausschreibungen durch die Landesorganisation und die zuständigen
Instanzen des DRB,
Fristgerecht zu melden. Die festgelegten Meldegebühren sind zu
entrichten. §
6 Teilnahmeberechtigung an den
Punktekämpfen Teilnahmeberechtigt
an den Punktekämpfen sind die Mannschaften der Vereine, die Mitglieder des
BRV sind, sich zur Teilnahme schriftlich gemeldet und die damit verbundenen Verpflichtungen
erfüllt haben. Bayerische
Ligen sind Amateurligen (keine Profiligen). Berufsringer
(im Sinne der EU-Richtlinien) sind in folgenden Bayerischen-Ligen nicht startberechtigt: Oberliga
– Bayernliga – Landesliga-Nord/-Süd – Bezirksliga – Frankenliga -
Kreisliga §
7 Genehmigung von Freundschaftskämpfen
im Bereich des BRV: Freundschaftskämpfe
sind genehmigungs- und gebührenpflichtig (Ziffer
5 – 5.7. der Gebührenordnung. des BRV vom 6.5.2006) Genehmigungen
sind formlos bei der zuständigen
Instanz zu beantragen. Zuständige
Instanz ist: a)
Für Kämpfe von Mannschaften der Bezirks- und Kreisliga, der
Bezirk in dem
der Kampf stattfindet.
Ab Landesliga ist der BRV zuständig. b)
Für Kämpfe mit Mannschaften aus dem Bereich anderer LO, ist der BRV
zuständig. Mit der
schriftlichen Genehmigungserteilung ist der zuständige KR-Referent
(Bezirk/Land) zu verständigen
und zur Einteilung eines KR aufgefordert. Einen Abdruck der Genehmigungserklärung
erhält der zuständige
BRV-Vizepräsident-Sport, bzw. der zuständige Ligenreferent. Besonderen
Wünschen des Veranstalters, bezüglich der Einteilung eines KR, sollte bei
Freundschaftskämpfen in vertretbarem Maße Rechnung getragen werden. Das
Wettkampfprotokoll – die Wiegelisten – die Punktzettel und die Einverständniserklärung
vom Stammverein
eines Gastringers sind an den zuständigen Ligenreferenten zu senden. Freundschaftskämpfe
zwischen Jugendmannschaften sind dann genehmigungs- und gebührenfrei, wenn
sie als Vorkämpfe zu danach stattfindenden Hauptkämpfen ausgetragen werden. Der
Veranstalter hat aber die Pflicht, die Kämpfe von einem lizenzierten KR oder
Trainer/Jugendleiter leiten
zu lassen. Soweit
Jugend-Mannschaftskämpfe den Hauptgegenstand der Veranstaltung bilden, sind
sie genehmigungs- und gebührenpflichtig.
Sie bedürfen der Einteilung eines KR durch die zuständige Instanz. Zeitvereinbarungen
bei Freundschaftskämpfen sind den Vereinen überlassen. §
8 Austragungstermine: Die Kämpfe
werden in der Regel samstags ausgetragen.
Für
Werktagskämpfe (Montag bis Freitag) gilt:
Für
Sonntagskämpfe gilt:
Alle
Vereine sind verpflichtet, die vom Bayerischen Ringer-Verband e.V.
festgelegten und im offiziellen
Terminplan festgesetzten Veranstaltungstermine einzuhalten. Sonderregelungen
sind in der Terminliste vermerkt oder werden getrennt veröffentlicht. Alle Kämpfe
müssen zur festgesetzten Zeit auf der Matte beginnen. Vorstellungen –
Ehrungen – Verabschiedungen
etc. müssen vorgezogen oder in der Pause durchgeführt werden. Vorkämpfe,
die als Verbandskämpfe in der Oberliga 2
Stunden / Landesliga 1 Std. und 45
Min. pünktlich vor dem
Hauptkampf begonnen wurden, können zu Ende geführt werden, auch wenn der
Hauptkampf etwas später beginnt. Der
Name des Protokollführers, die Uhrzeit des Kampfbeginns / das Kampfende und
die Dauer der Pause müssen auf dem Protokoll vermerkt werden. Termin-,
Zeitänderungen, Heimrechttausch und Wettkampfstätten -Verlegung Einvernehmliche
Terminänderungen zwischen zwei Vereinen sind spätestens bis 1. Mai an den
zuständigen Ligenreferenten zu melden. Terminänderungen
nach dem 1. Mai sind gebührenpflichtig. Eine Änderung
des gesamten Terminplanes eines Vereines, ist nach der Fertigstellung der
Terminlisten nicht
mehr möglich. In der
Bayerischen Oberliga, Bayernliga, Landesliga-Nord/-Süd, Bezirksligen
(Frankenligen), Kreisligen, sowie der C-/D- Jugend —
kann ein Termin nach Veröffentlichung der Terminliste nur
mit der schriftlichen Zustimmung des
zuständigen Referenten geändert werden. —
Die Beantragung von Kampfverlegungen auf Sonntagvormittag - bzw.
-Nachmittag und auf Werktage,
Verlegung der Wettkampfstätte, der
Kampfzeit oder Heimrechttausch
sind mindestens 12 Tage vor
dem angesetzten Kampftag und nur mit einer
schriftlichen Zustimmung des Gegners und des
zuständigen Ligen- bzw. Jugendreferenten möglich. —
übernimmt der zuständige Ligen-Referent die Benachrichtigung des KRO. —
die am letzten Wettkampftag angesetzten Mannschaftskämpfe müssen an
diesem Tag einheitlich durchgeführt werden.
Um eine mögliche Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden und um die
Chancengleichheit zu wahren,
kann einer Kampfverlegung am letzten Wettkampftag nicht
zugestimmt werden.
Bezirke sind diesen Ordnungen der Termine, Terminänderungen,
Wettkampfstättenverlegungen,
und Heimrechttausch, soweit sie keine eigenen Ordnungen veröffentlicht
haben, angeschlossen.
Die Beantragungen gehen an die zuständigen Bezirksfunktionäre. §
9 Leistungsklassen: Die
Einteilung in Leistungsklassen wird von der zuständigen Instanz vorgenommen. Sie
bestehen aus: Männer
Jugend
1.
Oberliga
1. Bezirks-Oberliga
C-/D-Jugend 2.
Bayernliga
2. Bezirksligen
C-/D-Jugend 3.
Landesliga-Nord/-Süd
4.
Bezirks- und Kreisligen Die
Leistungsklassen: Oberliga-, Bayernliga-, Landesliga-Nord/-Süd sind nach Möglichkeit
mit je acht Mannschaften zu besetzen. Den
einzelnen Bezirks- und Kreisligen ist es selbst vorbehalten, mit wie viel
Mannschaften eine Liga besetzt
wird. Vereine,
die sich in den vorangegangenen Punktekämpfen mit keiner Mannschaft beteiligt
haben, müssen in der untersten Leistungsklasse beginnen. Die
erste und zweite Bundesliga sind als je eine Leistungsklasse anzusehen. Jeder
Verein kann in einer Leistungsklasse nur mit einer Mannschaft vertreten sein. Ist ein
Verein mit mehreren Mannschaften an den Punktekämpfen beteiligt, so sind für
die Teilnahme in den
einzelnen Leistungsklassen durch die zuständigen Instanzen entsprechende
Bestimmungen zu erlassen. Vereine,
die a)
ihre Mannschaft/en zurückziehen b)
freiwillig aus einer Leistungsklasse absteigen c)
ihre Mannschaft/en aus einer Leistungsklasse zurückziehen d)
oder sich den Aufstiegs- bzw. Relegationskämpfen entziehen erhalten
eine Anzeige nach den Bestimmungen der Rechts- und Strafordnung des BRV durch
den zuständigen
Ligenreferenten oder Vizepräsidenten-Sport. Die
Mannschaft/en werden durch den zuständigen Ligenreferenten um drei
Leistungsklassen zurückgestuft.
(SMK § 8 – Leistungsklassen) Ein
Aufstieg in die Leistungsklasse, aus der der Verein seine Mannschaft/en zurückgezogen
hat, ist
daher frühestens nach drei Jahren möglich. Bei der
Zurückstufung eines Vereines, muss die zweite Mannschaft mindestens eine
Klasse unter der
ersten Mannschaft ringen. Für
den Fall, dass Vereine – nachdem die Wettkampfsaison durch den BRV
festgelegt ist und die Terminlisten
versandt sind, ihre Mannschaft/en zurückziehen, bleibt der Platz in der
betreffenden Liga
frei, sofern nicht ein Verein freiwillig nachrückt. Für
den Fall, dass Vereine ihre Mannschaft/en während der laufenden
Wettkampfsaison zurückziehen, werden
alle Ergebnisse, die gegen diese zurückgezogene Mannschaft erzielt wurden, in
der Tabelle in
Abzug gebracht. Der Verein, der seine Mannschaft während der Punktekämpfe
zurückzieht, hat die
Kosten, die den Gegnern entstanden sind, zu vergüten. Sonderregelung
für den Rückzug von Mannschaften aus der Bundesliga: Bundesligamannschaften
des BRV, die ihre Mannschaften aus der Bundesliga zurückziehen, werden bis zu
drei Klassen und je nach den Belangen des BRV durch den Vizepräsidenten-Sport
oder vom Ligenreferenten
zurückgestuft. (SMK § 8-Leistungsklassen) Ein
Aufstieg in die Bundesliga-Leistungsklasse, aus der der Verein seine
Mannschaft/en zurückgezogen hat,
ist daher frühestens nach drei Jahren möglich. Bei
einer Zurückstufung von drei Leistungsklassen können nach der Reihenfolge
der Platzierung mehrere Mannschaften aus der Bayernliga bzw. den Landesligen
absteigen, jedoch nur soviel Mannschaften wie erforderlich. Diese
Abstiegsregelung gilt auch, nachdem die Wettkampfsaison durch den Verband
festgelegt und die Planung des Verbandes und der Vereine abgeschlossen ist. Ob
Relegationskämpfe stattfinden müssen, entscheidet der Vizepräsident-Sport
und der Ligen-Referent. §
10 Austragungsmodus: Die Kämpfe
werden in beiden Stilarten, d. h. 5 (4) Klassen im freien Stil und 5 (4)
Klassen im griech.-röm.
Stil ausgetragen. Siehe
hierzu auch DRB-SMK-„§ 9 Austragungsmodus“. Gewichtsklassen-Kampffolge:
Bezirks-
und Kreisliga: Es ist
den Bezirken vorbehalten evtl. mit 8 Gewichtsklassen zu ringen. Die
Besetzung einer Mannschaft hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu
erfolgen. Die
Mannschaft besteht aus 8 Ringern, 7 Ringer müssen antreten, davon müssen 6
Ringer das vorgeschriebene
Körpergewicht haben. Tritt
eine Mannschaft mit weniger als 7 Ringer an, so ist der gesamte
Mannschaftskampf mit X:0
verloren. Trainer
und Betreuer jeder Mannschaft sind auf der Wiegeliste zu benennen. Sie werden
bei der Vorstellung der Mannschaften vom Hallensprecher ebenfalls vorgestellt. Freier
Eintritt bei Mannschaftskämpfen für Trainer, Betreuer, Masseur usw. der Gästemannschaft: Mannschaften
mit 10 Gewichtsklassen
5 Personen Mannschaften
mit 8 Gewichtsklassen
4 Personen §
11 Auf- und Abstiegsregelung: Der
Erste einer Leistungsklasse steigt in die nächst höhere Leistungsklasse auf. Bei
geteilten Ligen kämpfen jeweils die Meister im Vor- und Rückkampf um den
Aufstieg. Das
Heimrecht wechselt zwischen den Gruppen. Der
Sieger ist verpflichtet in die nächst höhere Liga aufzusteigen. Der
Tabellenletzte einer Liga steigt direkt in die zuständige nächste Liga ab. Ist in
der Leistungsklasse aus der er absteigt, in der neuen Saison ein Platz frei,
muss der letztplatzierte Verein dieser Liga nicht absteigen, wenn der Verein
spätestens vier Tage nach dem letzten Kampftag der
jeweiligen Liga dem zuständigen Ligenreferenten schriftlich postalisch oder
Fax mitgeteilt hat, dass er
in der jeweiligen Liga verbleiben will.
Er
hat ein Vorrecht gegenüber dem Verlierer der Aufstiegskämpfe in der Liga zu
verbleiben.
Bleibt
zu diesem Zeitpunkt eine Mitteilung aus, ist der betreffende Verein
abgestiegen. Weitere
Auf- und Absteiger ergeben sich aufgrund der Zusammenstellung der einzelnen
Leistungsklassen. Die
Mannschaften bis zum 2. Platz einer Liga sind verpflichtet, bei Bedarf an
Aufstiegskämpfen bzw. Relegationskämpfen
teilzunehmen und aufzusteigen. Vereine,
die sich nach Abschluss der laufenden Wettkampfsaison den Aufstieg- bzw.
Abstiegskämpfen entziehen,
werden gemäß „§ 9 Leistungsklassen“ (Vereine, die / Absatz d) zurückgestuft. Bei
Aufstiegs- und Relegationskämpfen sind die Gewichtsklassen mit so vielen
Ringern bzw. Nichtdeutschen zu besetzen, wie sie in der angestrebten Liga
vorgeschrieben sind. Es
sind nur die Ringer startberechtigt, die in ihrem Startausweis eine Lizenz-
und Jahreskontrollmarke der laufenden Wettkampfsaison eingeklebt haben. Bayernliga/Landesliga-Nord/-Süd: Die
Sieger der Landesligen-Nord und -Süd kämpfen in Vor- und Rückkampf um den
Aufstieg zur Bayernliga. 09.12.2006
Erster Landesliga-Nord
-
Erster Landesliga-Süd 16.12.2006
Erster Landesliga-Süd
-
Erster Landesliga-Nord Bezirksligen: Die
Sieger der Bezirksligen Oberbayern/Schwaben, Niederbayern/Oberpfalz/Inn/Chiem
ringen im Vor- und Rückkampf um den Aufstieg in die Landesliga Süd. 09.12.2006
Erster Bezirksliga
-
Erster Bezirksliga
Oberbayern/Schwaben
-
Ndb./Opf.-Inn/Chiem 16.12.2006
Erster Bezirksliga
-
Erster Bezirksliga
Ndb./Opf.-Inn/Chiem
-
Oberbayern/Schwaben Die
Sieger der Frankenliga Gruppe A und Gruppe B ringen im Vor- und Rückkampf um
den Aufstieg in die Landesliga Nord. 09.12.2006
Erster Frankenliga
-
Erster Frankenliga
Gruppe B
-
Gruppe A 16.12.2006
Erster Frankenliga
-
Erster Frankenliga
Gruppe A
-
Gruppe B Verbandsrunde
für C/D Jugendmannschaften der Bezirks-Oberligen im BRV Die
Erstplatzierten aus jeder Bezirksoberliga ermitteln durch Losentscheid in
Turnierform den Meister. Start
von Ringern der I. Mannschaft in der II. Mannschaft 1.
Startet ein
Ringer in der II. Mannschaft und anschließend in der I. Mannschaft (oder
umgekehrt), 2.
Einen Wechsel
von der I. Mannschaft in weitere unterklassige Mannschaften dürfen von
Kampftag zu Kampftag nicht mehr als zwei Ringer vornehmen. 3.
Ist die I.
Mannschaft kampffrei, dürfen in der II. bzw. III. Mannschaft nur Aktive
eingesetzt werden, die am letzten
- bei Saisonbeginn am nächsten - Kampftag nicht in 4.
Vereine, die
mit ihrer II. bzw. III. Mannschaft an Aufstiegskämpfen oder Relegationskämpfen
teilnehmen, dürfen Aktive, die an einem der letzten zwei
Kampftage in der I. bzw. II Mannschaft 5.
Finden an
einem Kampftag Kämpfe der I. Mannschaft und weiteren Mannschaften statt, sind
die Vereine verpflichtet, dem Sportreferenten, der für die weiteren
Mannschaften verantwortlich ist, ein Mannschaftsprotokoll der I. Mannschaft
zuzusenden. (siehe Gebührenordnung) 6.
Als
Wettkampftag gilt immer der letzte Kampf in der chronologischen Reihenfolge
der Terminliste (Freitag - Sonntag). Ein Ringer kann an einem Wochenende
(Freitag – Sonntag) nur einen gewerteten Kampf durchführen. Ausnahme, es
werden vom BRV Kämpfe auf Wochentage verlegt, bzw. Doppelkampftage angesetzt.
Bei einer Kampfverlegung wird das Wochenende (Datum) herangezogen, an dem der
Kampf ursprünglich angesetzt war. (1. Mannschaft / bzw. 2. Mannschaft) 7.
Hat ein Verein
mehrere Mannschaften im Sportbetrieb, so kann in einer Leistungsklasse immer
nur eine Mannschaft ringen.
Steigt die I. Mannschaft in eine Liga ab, in der die 8.
Beginnen die Kämpfe
der II. bzw. III. Mannschaft früher als die der I. Mannschaft, dürfen
Ringer, die in der II. bzw. III.
Mannschaft eingesetzt waren, an den beiden ersten Kampftagen nicht in der
I. Mannschaft ringen. Startberechtigung
von nichtdeutschen Ringern: Oberliga:
1 Nichtdeutscher Bayernliga
1 Nichtdeutscher Landesligen
2 Nichtdeutsche Bezirks-
und Kreisligen eigene Regelung, jedoch höchstens
4 Nichtdeutsche alle
Jugendligen
unbeschränkt Auf der
Wiegeliste und im Wettkampfprotokoll sind folgende Abkürzungen zu verwenden: N
- Nichtdeutscher J
- Jugendlicher JN
- Jugendlicher Nichtdeutscher ND
- Nichtdeutscher, in Deutschland geboren (SD) JND
- Jugendlicher Nichtdeutscher, in Deutschland geboren (SD) Nichtdeutsche,
werden im BRV als „Sportdeutsche“ anerkannt, wenn folgende Bedingungen erfüllt
sind: Der
Sportler ist in Deutschland geboren oder er kann mindestens 10 Jahre ohne
Unterbrechung seinen Lebensmittelpunkt – einschließlich
Lebenshaltungskosten – in Deutschland nachweisen. Der
ununterbrochene Aufenthalt muss von einer Meldebehörde (bzw. zuständigen
Stelle) bescheinigt werden. „Sportdeutsche“.
können ohne Einschränkung in den Mannschaften eingesetzt werden.
Voraussetzung ist, dass diese Aktiven im Startausweis den Stempel
„Sportdeutscher“ haben. Die Startausweise müssen an die BRV-Geschäftsstelle
eingesandt werden.
Ist der
Stempel nicht im Startausweis, gilt der betreffende Sportler als
„Nichtdeutscher“. EU-Angehörige
und Angehörige von assoziierten Staaten, werden
in den Bayerischen Ligen wie Nichtdeutsche behandelt. Besetzung
der Mannschaften in der: Bayerischen-Oberliga,
Bayernliga und Landesligen-Nord -Süd
1. Die
Besetzung einer Mannschaft hat in den vorgeschriebenen Gewichtsklassen zu
erfolgen.
10 Gewichtsklassen: -55, -60, -66 A, -66 B, -74 A, -74 B, -84 A, -84 B,
-96, -120 kg
Tritt eine Mannschaft mit weniger Ringer an, so wird für jeden
fehlenden Ringer eine
Ordnungsgebühr erhoben.(BRV-GebO/3.4.)
Sofortige
Kampfaufgabe:
Gibt ein Ringer seinen Kampf ohne Kampfaufnahme auf,
wird er behandelt als wäre die Gewichtsklasse unbesetzt.
Er gilt als fehlender Ringer und zählt nicht
zur
Mannschaft.
Der Kampf gilt als aufgenommen,
wenn einer der beiden Ringer eine Wertung erzielt hat
oder nach Ablauf einer Kampfminute. 2. Eine
Männermannschaft muss mit mindestens neun Ringern antreten, wovon acht das
vorgeschriebene Körpergewicht haben müssen. Tritt eine Mannschaft mit
weniger als neun
Aktiven an, oder haben weniger als acht Ringer das vorgeschriebene
Gewicht, so ist der
gesamte Mannschaftskampf mit X
: O verloren. 3. In
einer Männermannschaft können Jugendliche ab dem vollendeten 14. Lebensjahr
eingesetzt
werden.
4. In
einer Männermannschaft darf ein Jugendlicher nur in der Klasse starten, die
seinem
Körpergewicht entspricht. Das Mindestkörpergewicht eines Jugendlichen
muss 50,0 kg
(mit Trikot) betragen. Er darf gegen einen schwereren nichtjugendlichen
Gegner
keinen Freundschaftskampf bestreiten. 5.
Jeder Ringer kann bei Mannschaftskämpfen der Männer eine
Gewichtsklasse aufrücken.
Das gilt nicht für Jugendliche bis zum vollendeten 17. Lebensjahr.
Bei Jugendringer die das 17. Lebensjahr vollendet haben und beim
Mannschaftskampf eine
Gewichtsklasse aufrücken, ist über das Alter des Jugendringers ein
Protokollvermerk notwendig. 6. Ein
zu leichter Jugendlicher (auch nur eine Gewichtsklasse) sowie ein zu leichter Männerringer
(zwei Gewichtsklassen) oder ein zu schwerer Männerringer / Jugendlicher, der
die nächst höhere Gewichtsklasse überschreitet, zählen nicht zur
Mannschaft. Sie sind von der Aufstellung und im Protokoll zu streichen. Sie dürfen
auch keinen Freundschaftskampf austragen. 7. Ein
Jugendlicher mit weniger als 50,0 kg oder ein Ringer mit mehr als 120,0 kg
sind von der Wiegeliste zu streichen. Sie zählen nicht zur
Mannschaft. Wettkampfbestimmungen
für Mannschaftskämpfe 2006 Punktewertung: Abweichend
von den „Internationalen“ Ringkampfregeln für Ringen, 1.
Schultersieg – kampfloser Sieg – Sieg durch Disqualifikation –
Über – oder Untergewicht – Aufgabe – Überschreiten der
Verletzungszeit
4 : 0 Punkte 2.
TÜPS: Der
Sieger gewinnt 3 Kampfrunden alle durch Abbruch -
4 : 0 Punkte 6
Punkte Vorsprung - 5`er-Wertung – zwei 3`er Wertungen – der
Verlierer gewinnt keine Runde 3.
Punktsieg: Sieger gewinnt
3 Runden – Verlierer gewinnt keine Runde
3 : 0 Punkte 4.
Punktsieg: Sieger gewinnt
3 Runden – Verlierer gewinnt 1 Runde
3 : 1 Punkte 5. Punktsieg:
Sieger gewinnt 3 Runden – Verlierer gewinnt 2 Runden
3 : 2 Punkte 6.
Disqualifikation beider Ringer
0 : 0 Punkte Wettkampfzeit:
Die Kampfzeit für die Wettkampfrunden der Männer beträgt maximal 5
x 2 Minuten
zwischen den Wettkampfrunden je 30 Sekunden Kampfpause
Die Verletzungszeit beträgt max. 2 Minuten je Ringer.
„Simulierte Verletzungspausen“ werden mit 1 Punkt für den Gegner
bestraft.
Um eine einwandfreie Versorgung zu gewährleisten, läuft bei blutenden
Wunden keine
Verletzungszeit.
Im Freistil
beträgt die Kampfzeit einer Kampfrunde 2 Minuten.
Eine Verlängerung findet nur im Freistiel statt und zwar je Runde bei
Ablauf der Kampfzeit
von 2 Minuten und einem Punktestand von 0:0.
Es wird dann sofort der „Clinch mit Beinfassung“
angeordnet.
Im gr. röm. Stil
besteht eine Kampfrunde aus 1 Minute Standkampf
und 2 x 30
Sekunden angeordneten Bodenkampf. Siegkriterien
zum Gewinn einer Kampfrunde sind: 1.
Die höhere Punktzahl 2.
Die Anzahl der wenigsten Verwarnungen 3.
Die Anzahl der höchsten Wertungen 4.
Bei Gleichheit entscheidet die Letzte Wertung m
Freistil wird
beim Punktestand von 0:0 nach einer Kampfrunde von 2 Minuten
sofort der Clinch (Beinfassung) angeordnet. -
der Clinch dauert max. 30 Sekunden -
der Kampfrichter bestimmt am Ende der Kampfrunde nach den Kriterien der
Passivität den
aktiveren Ringer -
der aktivere Ringer entscheidet, welches Bein „links oder rechts“
er fassen möchte -
es darf nur in der Höhe der Kniekehle gefasst werden -
der Kopf muss sich außen auf der Seite befinden, wo der Fuß gefasst
wird -
der passivere Ringer muss beide Hände auf die Schultern des Gegners
legen -
unmittelbar danach pfeift der Kampfrichter den Kampf an -
sobald eine Wertung fällt, ist die Kampfrunde beendet -
erzielt der aktivere Ringer innerhalb der 30 Sekunden keine Wertung,
erhält sein Gegner 1 Punkt -
der Sieger aus dem Clinch ist der Sieger der Runde -
ein Schultersieg oder eine technische Überlegenheit kann nicht erzielt
werden. Im
gr.röm. Stil
wird der Kampf nach 1 Minute unterbrochen, um einen Bodenkampf
(2x30 Sekunden) anzuordnen. Der zu diesem Zeitpunkt führende Ringer
ist Obermann -
hat keiner der beiden Ringer einen Punkt (-te) erzielt, bestimmt der
Kampfrichter nach den
Kriterien der Passivität, wer Unter- und wer Obermann ist -
die Anordnung der Bodenlage erfolgt mit dem auflegen der Hände des
Obermannes auf den
Rücken des Gegners -
es müssen beide Hände flach und parallel auf den Rücken des Gegners
aufgelegt werden -
kein verkehrter Ausheber -
während der 30 Sekunden können beide Ringer alle möglichen Aktionen
im Boden oder Stand
ausführen -
erzielt der Obermann innerhalb der 30 Sekunden keine Wertung, so erhält
sein Gegner 1 Punkt -
nach 30 Sekunden erfolgt ein Wechsel zwischen Ober- und Untermann -
kann auch hier der Obermann keine Wertung erzielen, erhält sein Gegner
nach Ablauf der
30 Sekunden 1 Punkt -
kommt ein oder beide Ringer im Bodenkampf mit oder ohne Wertung nach außen,
wird der Kampf
bis zum Ende der 30 Sekunden im Standkampf fortgesetzt -
der Bodenkampf wir nur dann erneut angeordnet, wenn der Untermann ein
Faul, Mattenflucht
begeht oder bei einer blutenden Wunde (Ober- oder Untermann) -
die Anordnung der Bodenlage
entfällt, wenn ein Ringer sich am Ende der 1. Minute oder am
Ende der
ersten angeordneten Bodenlage bei 1,30 Minuten in der gefährlichen Lage
befindet -
die Kriterien für die vorzeitige Beendigung einer Runde bleiben
weiterhin bestehen
(6 Pkt. Differenz, 5`er Wertung oder 2 x 3`er Wertung) -
eine Verlängerung findet nicht mehr statt, da spätestens nach Ablauf
der 2 Minuten ein Sieger
zum Gewinn der Kampfrunde ermittelt werden kann Neuerungen
bei der Punktvergabe auf der Matte: -
wenn ein Ringer im Standkampf mit einem Fuß die Sicherheitsmatte
(Schutzzone) betritt, so erhält
sein Gegner 1
Punkt -
Griffflucht (ständige Verweigerung der Kontaktaufnahme) - Mattenflucht
oder totale Passivität,
werden mit einer Verwarnung und 1 Punkt für den Gegner bestraft -
wenn ein Ringer seinen Gegner offensichtlich mit beiden Händen nach außen
stößt oder schiebt,
wird er mit einer Verwarnung und 1 Punkt für den Gegner bestraft -
beide Ringer dürfen sich in der roten Zone nicht aufhalten und haben
die Möglichkeit sich zu
drehen bzw. zu wehren -
der Durchdreher und die Beinschraube dürfen beliebig oft ausgeführt
werden. Es wird jedes Mal
bewertet je nach Ausführung der Griffe wird das Drehen über die gefährliche
Lage mit 2 Punkten
und das Drehen über die gestreckten Arme mit 1 Punkt bewertet Fortsetzung
des Kampfes nach einer Unterbrechung:
In allen Fällen wird der Kampf im Stand fortgesetzt.
Ausnahmen: Fortsetzung des
Bodenkampfes: a)
wenn der Kampf
im Boden wegen einer blutenden Wunde unterbrochen wird b)
wenn der
Untermann im Boden eine Regelwidrigkeit, Mattenflucht oder ein faul begeht c)
wenn der
Untermann eine Verletzungszeit anzeigt Mannschaftswertung
bei Punktgleichheit:
Abweichend von SMK / § 13 Mannschaftswertung, wird wie folgt bewertet
(Ringer Nr. 9/05):
Bei Punktekämpfen ist die Mannschaft Tabellenerster, die die meisten
Siegpunkte erzielt hat.
Sind am Ende einer Serie mehrere Mannschaften punktgleich, so
entscheidet für die
Reihenfolge der Platzierung: 1.
das bessere Gesamt-Siegverhältnis der punktgleichen Mannschaften
untereinander.
(der direkte Vergleich / die Differenz wird im Subtraktionsverfahren
ermittelt) 2.
die höhere Anzahl der Siege 3.
die höhere Anzahl der Schultersiege – kampflose Siege – Siege
durch Disqualifikation –
Über- oder Untergewicht – Aufgabe – Siege durch Überschreiten der
Verletzungszeit,
werden wie Schultersiege behandelt; 4.
die höhere Anzahl der Siege durch technische Überlegenheit 5.
die höhere Anzahl der Siege mit 3:0 Mannschaftspunkten 6.
die höhere Anzahl der Siege mit 3:1 Mannschaftspunkten 7.
die höhere Anzahl der Siege mit 3:2 Mannschaftspunkten 8.
das Los
Beim Abstieg ist Analog zu verfahren. §
5 Sanktionsmaßnahmen des Kampfgerichtes (gelbe und rote Karte) 1.
Zur
Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der
sportlichen Fairness auf der Matte muss das Kampfgericht/der
Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen gegen aktive Ringer, Betreuer, Trainer,
Zeitnehmer oder Listenführer (im folgenden „Betroffener“)
anordnen. 2.
Es bedeuten 3.
Die Maßnahmen
nach § 5 Abs. 2 sind grundsätzlich nicht anfechtbar. Jedoch kann der
Rechtsausschuss I. Instanz sie auf die - außerordentliche - Beschwerde des
Betroffenen 4.
Das
Kampfgericht hat sofort eine Meldung an den zuständigen Ligenreferenten zu
erstatten. Die
weitergehende Ahndung aufgrund einer Anzeige wird nicht berührt. 5.
Hat ein
Betroffener innerhalb des laufenden Wettkampfes bzw. der laufenden
Mannschaftssaison die dritte gelbe Karte erhalten, ist er automatisch für
einen Kampftag gesperrt bzw. erhält er für
einen Kampftag eine Funktionssperre. 6.
Gelbe und rote
Karten sind nach Abschluss der Mannschaftskampfsaison verwirkt. Ausführungsbestimmungen zu
§ 5 Rechtsordnung des DRB Sanktionsmaßnahmen
des Kampfgerichtes (gelbe und rote Karten) Zur
Aufrechterhaltung der Ordnung im Halleninnenraum einschließlich der Fairness
auf der Matte kann das
Kampfgericht / der Kampfrichter Sanktionsmaßnahmen gegen
aktive Ringer,
Betreuer, Trainer, Zeitnehmer oder Listenführer anordnen. Zu
den bestehenden Vorschriften des § 5 RO / DRB werden noch folgende Ausführungsbestimmungen
erlassen: a)
Gelbe Karten können
nur an aktive Funktionäre, aktive Trainer und an aktive Ringer des
betreffenden Wettkampfes vergeben werden.
Jedoch auf keinen Fall an Personen, die als Zuschauer an dem Kampftag anwesend
sind auch dann nicht, wenn diese als aktive Ringer, Trainer oder Funktionäre
bekannt sind. Gegen diesen Personenkreis besteht die Sanktions-möglichkeit
des Hallenverweises und / oder die Erstattung einer Anzeige beim zuständigen
Rechtsausschuss. Ein ausgesprochener Hallenverweis gilt für alle
Veranstaltungen des betreffenden Kampftages. Ein aktiver Ringer, gegen den ein
Hallenverweis ausgesprochen
wurde, kann an dem betreffenden Kampftag nicht ringen. b)
Gelbe Karten können
keinesfalls an Ringer während ihres laufenden Kampfes auf der Matte vergeben
werden. Hier stehen dem Kampfgericht ausreichende Sanktionsmöglichkeiten aus
dem Regelwerk zur Verfügung. (z.B. Verwarnung und Punkt(e) – Vergabe oder
Disqualifikation) c)
Die Vergabe
der gelb + roten Karte ist nur dann möglich, wenn der davon Betroffene
bereits mit einer gelben Karte verwarnt wurde und er erneut ein Delikt begeht,
das nach § 5 der RO mit einer gelben Karte geahndet werden muss. Die
Verwarnung mit einer gelb + roten Karte ohne vorherige gelbe Karte ist unzulässig.
(vergl. § 5 Abs. 2-Buchstabe b der RO) Davon
unberührt bleibt die Möglichkeit der Vergabe einer roten Karte, nach §5
Abs. 2 Buchstabe c) der RO des DRB.
Es ist zu beachten, dass bei der Vergabe einer gelb + roten Karte keine
Anzeige erfolgt; sie wirkt nur für diesen Wettkampf / diese Veranstaltung und
zusätzlich Sperre (bzw. Funktionssperre) für genau einen Einsatz am nächstfolgenden
Kampftag der Mannschaftsmeisterschaft oder eines mehrtägigen Einzelturniers
bzw. am ersten Kampftag des nächsten Einzelturniers. d)
Die rote Karte
wird nach dem in § 5 Absatz 2-Buchstabe c) festgelegten Kriterien vergeben.
Sie kann 1 Stunde vor dem Wiegen bis zum gemeinsamen Abruf am Ende des Kampfes
vergeben werden. e)
Ein Ringer,
der zwischen Beginn des Wettkampfes und der Siegerverkündung seines Kampfes
mit der roten Karte sanktioniert werden muss, verliert seinen Kampf (0:4 /
4:0) unabhängig vom tatsächlichen Kampfausgang. f)
Ein Ringer,
der vor seinem Kampf die gelb + rote Karte oder eine rote Karte bekommt, kann
nicht mehr antreten. g)
Wird ein Kampf
von einem Drei-Mann-Kampfgericht geleitet, so ist die Sanktion gültig, wenn
ein Mitglied des Kampfgerichtes die jeweilige(n) Karte(n) fordert
und diese Maßnahme sodann eine Mehrheit findet, unter der die Stimme des
Mattenpräsidenten sein muss, d.h., dass eine Konsultation statt zu finden hat
bei der die Meinungen des Kampfgerichtes kurz ausgetauscht werden. Das
Ergebnis der Konsultation wird durch den MP öffentlich gemacht, in dem er
dem/den Betroffenen die jeweilige(n) Karte(n) zeigt und somit die mehrheitlich
festgestellte Sanktionsmaßnahme ausspricht, oder der Kampf wird, ohne dass
eine Sanktionsmaßnahme ausgesprochen wird, weitergeführt (vergleiche Art. 40
IRR). h)
Wird ein
Ringer wegen eines regelwidrigen Verhaltens mit einer roten Karte verwarnt und
obligatorisch beim LRA I / BRV eine Anzeige erstattet, muss der Startausweis
des Ringers nicht einbehalten werden. i)
Wird ein Betroffener mit einer Sanktionsmaßnahme belegt, muss dies
eindeutig im
Wettkampfprotokoll vermerkt werden.
(z.B.: Klaus Hüftschwung, KSV Mattenhausen, § 5 RO, rote Karte wegen
Tätlichkeit). i)
Die
gelbe Karte in Verbindung mit der gleichzeitigen Vergabe der roten Karte
(gelb/rot) ist
damit verbraucht und zählt nicht mehr zu den vorher oder nachher vergebenen gelben
Karten. Pflichten
des Veranstalters: Der
Veranstalter ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Kampfplatz den
Vorschriften entspricht (SMK § 25). Ein ausreichender Ordnungsdienst muss zur
Verfügung stehen und die Ordner sind durch Armbinden zu kennzeichnen. Zwei
Ordner müssen namentlich im Mannschaftsprotokoll vermerkt sein. Bei
allen Mannschaftskämpfen dürfen im Halleninnenbereich der Veranstaltungsstätte
Getränke nur in Papp- oder Plastikbechern zum Ausschank kommen.
Zuwiderhandlungen müssen vom Kampfrichter auf dem Mannschaftsprotokoll
vermerkt werden. (GebO 3.8.) Außerdem
muss ein Sanitätsdienst
oder ärztlicher Dienst zur Verfügung stehen (GebO
3.10.). Die
Ausstattung der Wettkampfstätte besteht aus: a)
1 Zeitnehmerstandstoppuhr und 2 Handstoppuhren b)
Punkteanzeige für den Stand des einzelnen Kampfabschnittes (Tafel oder
elektr. Anzeige) c)
Zeitanzeige (Tafel oder elektronische Anzeige) d)
Anzeige für Verwarnungen rot und blau (Tafeln oder elektronische
Anzeige) e)
Anzeige für die gewonnenen Kampfabschnitte (Tafeln oder elektronische
Anzeige) f)
akustisches Signal (Hupe, Klingel oder ähnliches) für
Kampfzeitbeendigung bzw. Einmarsch g)
1 Schaumgummiwurfkissen für Kampfbeendigung h)
1 Anzeigetafel für den laufenden Stand des Mannschaftskampfes. Die
Lautsprecheranlage
allein genügt nicht. i)
ein Tisch für den Protokollführer, Zeitnehmer und ein Platz für die
Gastmannschaft zur
Zeit- und Punktkontrolle.
Der Tisch muss in unmittelbarer Nähe der Matte stehen und von den
Zuschauerplätzen
und Presseplätzen deutlich abgegrenzt sein. j)
eine Waage mit Schiebegewicht oder eine Digitalwaage, die geeicht sein
muss. Mattenhygiene: Die
Matte muss vor dem Kampf mit einem umweltfreundlichen Haushaltsreiniger gesäubert
werden. Der
Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die Matte nicht von Personen in
Straßenschuhen betreten wird. Sollte dies nicht zu vermeiden sein, so ist die
Matte anschließend wieder zu reinigen. Liegt
bei einem der beiden Ringer eine blutende Wunde vor (einschließlich
Nasenbluten), darf der Kampf solange nicht weitergeführt werden, bis entweder
die Blutung zuverlässig gestillt, oder aber die Wunde mit einem gut abschließenden
Verband verschlossen ist. Der KR hat bei einer vorhandenen Blutung den Kampf
sofort zu unterbrechen, auch wenn sich ein Ringer in einer gefährlichen
Lage befindet. Um eine einwandfreie Versorgung von blutenden Wunden zu gewährleisten
läuft bei blutenden
Wunden keine Verletzungszeit. Eine
mit Blut verunreinigte Matte ist
mit einem in der Drogerie oder Apotheke erhältlichen Flächendesinfektionsmittel
zu desinfizieren. Dabei ist besondere Vorsicht geboten bei Mitteln auf Formaldehyd-Basis,
da diese Allergien auslösend sind und nicht unbedenkliche Dämpfe erzeugen. Es muss
auf eine gute Belüftung geachtet werden. Die
Matte: In der
Ober-, Bayern- und Landesliga muss die Matte bei Verbandskämpfen mindestens 9 x 9 m
groß sein. In der
Bayern- und Landesliga kann auf Antrag beim Vizepräsidenten-Sport
evtl. die Genehmigung auf
eine 8 x 8 m Matte erteilt
werden. Dem Kampfrichter ist die schriftliche Genehmigung unaufgefordert
vorzulegen. Zur
Vermeidung von Unfallgefahren, dürfen Matten nur auf punktelastischen
Kunststoffböden, Schwingböden o.ä. direkt aufgelegt werden. Bei Beton-,
Estrich- oder sonstigen schwingungsfreien Böden muss die Matte auf ein Podest
aufgelegt werden. Freiraum
um die Matte: Nationale
Bestimmungen müssen eingehalten werden.
Ein
ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Mattenrand und Zuschauern, der 1m
nicht unterschreiten darf, muss aber auf jedem Fall gewährleistet sein. Ein
abgegrenzter Innenraum ist von Aktiven und Zuschauern freizuhalten. Die
Freihaltung des Innenraumes und des Sicherheitsabstandes ist
Veranstalterpflicht. Ringer,
die der Pflicht zur Freihaltung des Innenraumes und des Sicherheitsabstandes
nicht nachkommen, werden nach §
5 Sanktionsmaßnahmen (gelbe und rote Karten) bestraft. Ausnahmen: Können
Vereine auf Grund ihrer vorhandenen Hallengröße diesen Abstand nicht
einhalten, muss beim
Vizepräsidenten-Sport eine Sondergenehmigung beantragt werden, die dem
Kampfrichter unaufgefordert vorgelegt werden muss. Diese ist von Jahr zu
Jahr neu zu beantragen. Durch
eine nicht den Richtlinien entsprechende Kampfstätte und trotz erteilter
Ausnahmegenehmigung, haftet bei Unfällen der Ausrichter. Startausweis-Bestimmungen: Alle
Ringer(innen) der teilnehmenden Vereine müssen beim Abwiegen im Besitz eines
gültigen Startausweises sein. Bei Nichtvorlage wird eine Ordnungsgebühr
erhoben. Bei
einer fehlenden Kontrollmarke für das laufende Jahr wird ebenfalls eine Gebühr
erhoben, es sei
denn, diese wurden vom DRB/BRV noch nicht ausgeliefert (trifft nur für Wettkämpfe
am Jahresanfang zu). Lizenzmarken
sind in allen Bayerischen Leistungsklassen erforderlich! Legt
ein Ringer einen Startausweis mit einem veralteten Bild vor (älter als 5
Jahre), ist das vom Kampfrichter im Protokoll zu vermerken. Für das Antreten
mit einem veralteten Bild im Startausweis wird eine Ordnungsgebühr erhoben.
Der Startausweis ist vom Kampfrichter einzuziehen und an die BRV-Geschäftsstelle
einzusenden. Maßgeblich
für das Alter des Startausweises bzw. Bildes ist das Ausstellungsjahr. Startausweise
bzw. Bilder aus dem Jahre 2001 behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss der
Saison 2006/2007. Lizenzbestimmungen §
1 Grundsätze 1.
Der Bayerische
Ringer-Verband e. V. (BRV) richtet für die Durchführung von Mannschafts- kämpfen
bestimmte Ligen ein. Diese Ligen sind Amateurligen. Eine berufsmäßige Ausübung
des Ringkampfsportes ist hier nicht möglich. 2.
Die Ligen des
BRV sind eingeteilt in Oberliga, Bayernliga, Landesligen, sowie Bezirks- und
Kreisligen.
3.
Das
Wettkampfsystem dieser Ligen ist in der WKO des DRB, in den Sonderbestimmungen
für Mannschaftskämpfe des DRB und in den Richtlinien zur Durchführung von
Mannschaftskämpfen im
Bereich des BRV geregelt. 4.
Alle Sportler,
die in den Ligen des BRV ihren Sport wettkampfmäßig ausüben, benötigen
eine Starterlaubnis und eine Lizenz des BRV (Landeslizenz). Auch Sportler mit
DRB-Lizenz benötigen diese Landeslizenz. §
2 Inhalt der Lizenz Die
nach § 1 Nr. 4 erforderliche Lizenz erteilt der BRV dem Sportler für die
Teilnahme an den Ligakämpfen in einem Mitgliedsverein des BRV in den in § 1
Nr. 2 genannten Ligen. §
3 Gültigkeit der Lizenz Die
Lizenzen gelten für das jeweils laufende Kalenderjahr und haben Gültigkeit
bis zum 31.12. des Ausstellungsjahres. Sofern sich ein Verein nach diesem
Termin noch im Wettbewerb befindet, haben die Lizenzen bis zum Abschluss der
Mannschaftskämpfe, der Aufstiegskämpfe und der evtl.
erforderlichen Relegationskämpfe Gültigkeit. §
4 Lizenzerteilung 1.
Der Sportler
erhält auf Antrag die Lizenz vom BRV. Nach Erteilung der Lizenz durch den BRV
wird im Startausweis des Sportlers eine Lizenzmarke eingeklebt, die mit
einer Kontrollnummer versehen ist. Lizenzanträge
werden nur im Original bearbeitet (Pass muss mit eingereicht werden, sofern
noch keine neue BRV-Nr. vergeben wurde.) Faxanträge werden nicht mehr
akzeptiert. Das Merkblatt BRV
(Stand 04/04) – Hinweis zum Einsatz nichtdeutscher Sportler in den
bayerischen Ligen – muss
unterschrieben in der BRV-Geschäftsstelle vorliegen. 2.
Kontrollmarken Im
Startausweis muss die Jahreskontrollmarke 2006 eingeklebt sein, ab dem
1.1.2007 die
Kontrollmarke des Jahres 2007.
Der Startausweis hat auch ohne die Jahreskontrollmarke Gültigkeit.
Für das Fehlen der Kontrollmarke des laufenden Jahres auf dem
Startausweis, wird der
betreffende Verein mit einer Ordnungsgebühr je Startausweis belegt (§2/3.2). 3.
Lizenzmarken
Die Lizenzmarke muss am Kampftag (beim Wiegen) im Startausweis
eingeklebt sein.
Sollte die Lizenzmarke fehlen, ist ein Protokollvermerk notwendig.
Ist für das laufende Jahr eine Lizenz erteilt, es fehlt aber im
Startausweis die
Lizenzmarke, zählt der Aktive zur Mannschaft und darf starten. Es wird
eine
Ordnungsgebühr erhoben.
Ist für das laufende Jahr noch keine Lizenz erteilt, so wird der
betreffende Kampf als
verloren gewertet. Der Aktive zählt nicht zur Mannschaft. Ein
Freundschaftskampf ist
aber möglich. Für jeden fehlenden Ringer wird eine Ordnungsgebühr
erhoben (§2/3.2). 4.
Ausnahme: Kann
eine Lizenz bei einem Start am Kampftag nicht vorgelegt werden, gilt die
Lizenz als erteilt, (wenn alle erforderlichen Merkmale einer
Lizenzerteilung gegeben sind) wenn
der betreffende Ringer durch einen Einschreibbeleg nachweisen
kann, dass die Lizenz in der
BRV-Geschäftsstelle bis spätestens 12,00 Uhr des Kampftages
beantragt wurde.
Es werden nur Original-Lizenzanträge anerkannt – keine Faxanträge.
Der Startausweis gilt im vorliegenden Fall als fehlend und es wird eine
Ordnungsgebührerhoben.
Die BRV-Geschäftstelle informiert den Ligen-Referenten über die
Erteilung der Lizenz.
Der Einschreibbeleg oder eine Kopie davon muss dem Ligen-Referenten
zeitgleich
oder per Fax zugesendet werden. §
5 Voraussetzung der Lizenzerteilung Voraussetzung
für die Lizenzerteilung ist die Erteilung der Starterlaubnis gemäß § 1 a
der Startausweisbestimmungen des DRB und die Erfüllung folgender Bedingungen
für die laufende Saison. a)
Beantragung
der Lizenz mittels Lizenzantrag (Vordruck) b)
Vollendung des
14. Lebensjahres innerhalb der laufenden Saison. §
6 Beantragung der Lizenz 1.
Lizenzbeantragung
bei bestehender Starterlaubnis: 2.
Lizenzbeantragung
bei Erstbeantragung einer Starterlaubnis: 3.
Lizenzbeantragung
bei Vereinswechsel: 4.
Werden für
einen Sportler innerhalb des gleichen Antragsjahres zwei oder mehrere
unterschriebene Lizenzanträge für verschiedene Vereine an den BRV
eingereicht, ist dies unverzüglich zur Anzeige zu bringen. §
7 Lizenzbindung 1.
Wenn einem
Sportler eine Lizenz erteilt worden ist, hat er sich für die Gültigkeitsdauer
dieser Lizenz an den Verein
gebunden, für den die Lizenz erteilt wurde. 2.
Eine Rückgabe
der Lizenz durch den einzelnen Sportler oder Verein ist nicht möglich 3.
Wer einen
Lizenzantrag unterschrieben hat, kann im laufenden Sportjahr keine
Starterlaubnis
für einen anderen Verein erhalten. §
8 Entziehung der Lizenz und Wegfall der Lizenzbindung 1.
Die Lizenz
kann aus wichtigem Grund durch den BRV entzogen werden wenn 2.
Die
Lizenzbindung entfällt bei Auflösung des Vereins oder der entsprechenden
eigenständigen Abteilung, an den/die sich der Sportler gebunden hat. §
9 Versand, Anforderung der Lizenzformulare 1.
Zu Beginn
eines jeden Kalenderjahres stellt der BRV allen Vereinen, die sich im Vorjahr
an den Mannschaftskämpfen des BRV beteiligt haben, Lizenzanträge in
ausreichender Anzahl zur Verfügung. 2.
Vereine, die
sich im Vorjahr nicht an den Mannschaftskämpfen beteiligt haben, erhalten
diese Lizenzanträge auf schriftliche oder telefonische Anforderung 3.
Jeder Verein
kann weitere Lizenzanträge, in unbegrenzter Anzahl, beim BRV anfordern. 4.
Die Lizenzanträge
gelten als Urkunden im rechtsüblichen Sinne. §
10 Verhältnis zu anderen Bestimmungen Die
Vorschriften der WKO des DRB, der Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe
des DRB und die Richtlinien zur Durchführung von Mannschaftskämpfen im
Bereich des BRV gelten entsprechend, soweit in diesen Lizenzbestimmungen keine
Sonderregelung enthalten ist. §
11 Änderungen/Ergänzungen Änderungen
oder Ergänzungen der Lizenzbestimmungen sind vom Verbandsausschuss mit
einfacher Mehrheit zu beschließen und zu veröffentlichen, um von diesem
Zeitpunkt an wirksam zu sein. §
12 Inkrafttreten Die
Lizenzbestimmungen haben gemäß Beschluss des Verbandsausschusses
vom
22.11.2003 in 90461 Nürnberg Wilhelm-Späth-Str.47,
seit dem 01.01.2004 Bestand. Kampfbeginn
/ Wiegen (SMK § 15 und § 16): Als der
vom Verband festgesetzte Kampfbeginn, gilt der Zeitpunkt des offiziellen
Wiegens. Den
Mannschaften und dem Kampfgericht sind getrennte Umkleideräume zuzuweisen. Den
Mannschaften muss mindestens eine Stunde vor Beginn des Wiegetermins die
offizielle Waage zur
Verfügung stehen. Während
dieser Zeit darf die offizielle Waage nicht entfernt werden und muss für
beide Mannschaften jederzeit zugänglich sein. Bei Unstimmigkeiten ist der
eingeteilte KR sofort in Kenntnis zu setzen. Ist
kein separater Wiegeraum vorhanden, muss der Gast den Wiegeraum nicht
verlassen, da er das Recht
hat, die Waage zu beanspruchen. Im Streitfall soll der Umkleideraum des KR als
Wiegeraum benutzt werden. Bei
Beginn des offiziellen Wiegens sind von beiden Mannschaften dem Kampfrichter
die Mannschafts-Aufstellungslisten mit Vor- und Zuname und der Lizenz-Nummer
aller Ringer in den entsprechenden Gewichtsklassen sowie die Startausweise außerhalb
des Wiegeraums zu übergeben. Auf der
Mannschafts-Aufstellungsliste sind von jedem Verein die Namen des Trainers und
Betreuers leserlich einzutragen. (Druckschrift) Die
Startausweiskontrolle ist nach § 18 – SMK/DRB durchzuführen. Die
Mannschafts-Aufstellungslisten können nach der Übergabe an den Kampfrichter
weder ausgetauscht noch
korrigiert werden. Ausnahme:
Eine Korrektur der Lizenznummer. Jeder
Ringer darf nur einmal auf der Mannschafts-Aufstellungsliste stehen. Ist ein
Ringer mehrmals auf
der Mannschafts-Aufstellungsliste aufgeführt, ist er in der eingetragenen
ersten Gewichtsklasse
(in der Reihenfolge des Wiegens) startberechtigt. Der gastgebende
Ringer wird jeweils zuerst gewogen. Die Aufstellung
eines Ersatzmannes in jeder Gewichtsklasse ist gestattet. Auf
einer Mannschafts-Aufstellungsliste können anzahlmäßig beliebig viele
Nichtdeutsche aufgeführt werden (egal, ob als erster oder als Ersatzmann).
Die zuviel aufgeführten Nichtdeutschen können erst dann gestrichen werden
(in der Reihenfolge des Wiegens), wenn die tatsächlich erlaubte Anzahl von
Nichtdeutschen, die in den jeweiligen Ligen festgesetzt sind, erschöpft ist. Die
Mannschaft, die zum festgesetzten Zeitpunkt erschienen ist, muss gewogen
werden. Die (innerhalb der Vorgeschriebenen Wartezeit) verspätet
eingetroffene Mannschaft muss ebenfalls gewogen werden. Für
das Wiegen ist das Kampfgericht verantwortlich. Trifft dasselbe nicht
rechtzeitig zum Wiegen ein, so
haben die Mannschaften je einen Verantwortlichen zu benennen, der das Wiegen
vornimmt.
Nach Abschluss des Wiegens ist von diesen Verantwortlichen die
Mannschafts-Aufstellungsliste zu unterschreiben. In die
Mannschafts-Aufstellungsliste ist das genaue Körpergewicht eines jeden
Ringers einzutragen. Der
Kampfrichter darf die Mannschafts-Aufstellungslisten dem jeweiligen
gegnerischen Mannschaftsführer mit Beginn des offiziellen Wiegens aushändigen. Das
Wiegen ist in einem geschlossenen, dem Publikum nicht zugänglichen Raum,
durchzuführen.
Das Wiegen beginnt mit der untersten und endet mit der höchsten
Gewichtsklasse.
Jeder
Ringer kann nur einmal gewogen werden. Ausnahme:
Sofern vom Kampfrichter Mängel an der Waage festgestellt werden, ist ein
Nachwiegen erlaubt. Tritt
ein Ringer nicht zum Wiegen an, ist der in der Mannschaftsaufstellung
vorgesehene Ersatzmann zu
wiegen. Jeder
Ringer wird im Trikot gewogen (ohne Schuhe). Es
wird keine Gewichtstoleranz für das Trikot gewährt. Unter
dem Trikot kann er eine leichte Hose tragen. Als leichte Hose im Sinne dieser
Bestimmungen gilt
eine Badehose, ein Slip oder ein Suspensorium. Trägt der Ringer mehr als eine
leichte Hose,
ist er wegen versuchter
Manipulation (Untergewicht, Aufrücken) von der Wiegliste zu streichen und zählt
nicht zur Mannschaft. Das
festgestellte Gewicht gilt. Das Ablegen der Kleidung und ein weiteres Wiegen
ist nicht möglich. Hautveränderungen
/ Hauterkrankungen Ringer,
die sichtbare oder auffällige Hautveränderungen haben, müssen vom
Kampfrichter an der Waage
abgewiesen werden, wenn sie kein fachärztliches Attest (Facharzt für
Hauterkrankungen / Dermatologe)
vorlegen, aus dem hervorgeht, dass die Hautveränderung bzw. –erkrankung
nicht infektiös ist und dass sie
für andere Sportler keine Gefährdung darstellt. Das Attest darf nicht älter als
8 Tage sein. Wird ein Ringer wegen einer Hauterkrankung an der Waage
abgewiesen,
zählt
er trotzdem
zur Mannschaft Der
Versuch der Manipulation durch abdecken einer ansteckenden Hauterkrankung kann
zur Anzeige
führen. Waagen
mit Gewichtssteinen und alle Waagen ohne Eichzulassung sind nicht zulässig. Es sind
nur geeichte Waagen mit Schiebegewichten oder Digitalwaagen zugelassen.
(Digitalwaagen sind
elektronische Waagen mit selbsteinstellender Anzeige der Eichklasse III) Die
Eichung gilt immer bis zum 31.12. des Jahres, dessen Jahreszahl im
Eichstempel, Eichsiegel oder Eichzertifikat angegeben ist. Nach Ablauf
der Eichung müssen die Waagen neu geeicht werden. Ausnahme:
Digitalwaagen die ab Kaufdatum ein Eichzertifikat für mehrere Jahre haben,
sind
bis Ablauf des Eichzertifikates gültig. Nach
Ablauf des Eichzertifikates müssen die Waagen neu geeicht werden. Das
Eichzertifikat ist dem Kampfrichter unaufgefordert vorzulegen. Kommen
Waagen ohne Eichstempel – Eichsiegel oder Eichzertifikat zum Einsatz, wird
eine Ordnungsgebühr erhoben (GebO 3.11.) und im Wiederholungsfall droht
eventuell der Verlust des Mannschaftskampfes. Mannschaftsprotokolle: Die
veranstalteten Vereine haben die Mannschaftsprotokolle sorgfältig auszufüllen.
Der Name des Protokollführers
ist auf dem Mannschaftsprotokoll einzutragen. Die
Kampfrichter sind verpflichtet, die
Wettkampfprotokolle und Punktzettel
zu prüfen und festgestellte Fehler zu berichtigen.
Bei mangelhafter Ausfüllung der Wettkampfprotokolle
und Punktzettel wird der Verein und der verantwortliche Kampfrichter jeder
mit einer Ordnungsgebühr von 10,- €
belegt und im Wiederholungsfall mit 20,-
€. Für die Verweigerung der Unterschrift auf dem Protokoll durch den
Mannschaftsführer wird ein Ordnungsgeld von 25,-
€ fällig. Der veranstaltende Verein hat einen ausreichend frankierten
Briefumschlag bereitzuhalten. Auf die
richtige Frankierung und Adressierung hat der Kampfrichter zu achten. Die
Originalprotokolle, die Wiegelisten und die Punktzettel der Oberliga,
Bayernliga und der Landesligen-Nord/-Süd,
sind sofort nach der Veranstaltung, spätestens am nächsten Werktag, vom amtierenden
Kampfrichter an den BRV-Ligenreferenten abzusenden (siehe Punkt 5,
Start von Ringern der I. Mannschaft in der II. Mannschaft). Die
Originalprotokolle, Wiegelisten und Punktzettel der Bezirks- und Kreisligen
gehen sofort nach der Veranstaltung an die zuständigen Bezirks-Sportwarte
(siehe Punkt 6, Start von Ringern der
I.
Mannschaft in der II. Mannschaft). Die
Zweitschriften der Protokolle sind an die Bezirks-Pressewarte zu senden. Andere
Regelungen bleiben den Bezirken überlassen. Für
die rechtzeitige Absendung der Mannschaftsprotokolle ist der amtierende
Kampfrichter und nicht
der Veranstalter verantwortlich. Für verspätet abgesendete
Mannschaftsprotokolle wird der Kampfrichter mit einer Ordnungsgebühr von 5,-
€, im Wiederholungsfall mit 10,- € belegt. Proteste: Proteste
sind sofort beim Kampfgericht anzuzeigen und spätestens vor Unterzeichnung
des Kampfprotokolls auf diesem zu vermerken. Anzeigen,
die vor Unterzeichnung des Protokolls bekannt sind, müssen aufgeschrieben
werden. Weitere
Anzeigen, die erst später bekannt werden, oder sich ergeben, können
nachgereicht werden. Der Kläger
muss die schriftliche Begründung des Protestes oder der Anzeige und das
Kampfprotokoll, dem zuständigen Rechtsausschuss innerhalb von sieben Tagen
per Einschreiben nachreichen. Mit dem
schriftlichen Protest, Berufung und Wiederaufnahme muss eine abgestempelte
Kopie der Banküberweisung beigefügt werden. Wird dies übersehen, ist nach
acht Tagen das Rechtsmittel unwirksam. Oberliga,
Bayernliga und Landesligen : Bayerischer-Ringer-Verband,
Sparkasse Kelheim BLZ
750 515 65, Konto-Nr. 190 207 803 Bezirks-
und Kreisligen: Auf
das Konto des BRV-Bezirks (siehe Anschriften Verzeichnis). Für
Proteste/Anzeigen der Bayer. Oberliga, Bayernliga und Landesligen ist zuständig:
Der
Landesrechtsausschuss I. Für
Berufung der Oberliga, Bayernliga und Landesligen ist zuständig: Der
Landesrechtsausschuss II. Für
Proteste/Anzeigen der Bezirks- und Kreisligen sind zuständig: Die
Rechtsausschüsse der Bezirke. Für
Berufung der Bezirks- und Kreisligen ist zuständig: Der
Landesrechtsausschuss I. Kampfgericht: Die
Serienkämpfe in der Oberliga – Bayernliga – Landesliga-Süd und
Landesliga-Nord werden von einen „Einmann-Kampfgericht“ geleitet. Dieser
Kampfrichter muss im Besitz der Bundeslizenz oder BRV-Landeslizenz sein. Die
Kampfrichter werden vom zuständigen KR-Referenten eingeteilt. Gemäß
den Bestimmungen sind dem Kampfrichter die Spesen und Kosten vor Beginn des
Mannschaftskampfes zu erstatten. Kampfrichter
erhalten ihre Vergütung nach der aktuellen Gebührenordnung des BRV
erstattet. Der
Kampfrichter hat dem Veranstalter seine Abrechnung auf einem BRV-Formblatt
(Reisekostenabrechnung) vorzulegen. Das Formblatt hat der Kampfrichter selbst
mitzubringen. Eine
Umbesetzung bzw. Neueinteilung eines anderen Kampfrichters kann nur mit
Einverständnis des zuständigen KR-Referenten erfolgen. Ergebnisübermittlung: Der
ausrichtende Verein trägt die Verantwortung für die Leserlichkeit des Faxes
und ist verpflichtet das
Mannschaftsprotokoll – Original
oder Zweitschrift – sofort nach Kampfende an den BRV
Ligen-Referenten per Fax zu senden: <?XML:NAMESPACE
PREFIX = SKYPE /> Die
Kampfergebnisse und Tabellen werden bis Sonntagmittag im „BAYERNTEXT“
aktualisiert.
Von folgenden Ligen müssen die Mannschaftsprotokolle sofort nach
Kampfende per Fax durchgegeben
werden: Oberliga
- Bayernliga
- Landesliga-Nord
- Landesliga-Süd Für
verspätet durchgegebene Kampfergebnisse wird eine Ordnungsgebühr erhoben. Als
verspätet durchgegebene Kampfergebnisse gelten alle Mannschaftsprotokolle, welche
am Kampftag nach 23,00 Uhr durchgegeben werden. Mehrfachstarter
sind auf dem Mannschaftsprotokoll einzutragen, bei dem ein Mehrfachstart
Auswirkungen auf das Mannschaftsergebnis hat. Ggf. ist das Protokoll erst dann
fertig zustellen,
wenn die Wiegeliste der Mannschaft in der höheren Liga vorliegt. In den
Fällen, in denen dies nicht möglich ist (z. B. die Mannschaft aus der höheren
Liga wird so spät gewogen, dass eine Überprüfung mit der Wiegeliste/dem
Wettkampfprotokoll nicht möglich ist), wird durch den Vermerk
„Mehrfachstarts möglich - Ergebnis überprüfen“ darauf hingewiesen, dass
die Prüfung auf Mehrfachstarts nicht erfolgt ist. In
diesen Fällen erfolgt die Prüfung durch den zuständigen Ligen-Referenten. Ein
Mannschaftsführer hat das Recht, einen Eintrag in das Protokoll durch den
Kampfrichter vornehmen zu
lassen. Alle Unterschriften werden nach dem Eintrag aller Ergebnisse und
Bemerkungen geleistet. Ausnahme:
Wenn zwei oder mehr Kämpfe der Bayerischen Ligen von einem Verein ausgetragen
werden, können alle Ergebnisse nach dem letzten Kampf durchgegeben
werden. Allgemeines: -
Wettkampfkleidung
der Ringer: Die
Ringer des gastgebenden Vereins müssen im roten Trikot, die Gäste im blauen
Trikot antreten. Eine Mischung von Rot und Blau ist verboten. -
Entsprechend
Artikel 8 der Internationalen Ringkampfregeln sind in allen Bayerischen Ligen die
Schnürsenkel zu verkleben. -
Erhält
ein aktiver Ringer, Betreuer, Trainer oder Zeitnehmer an einer
Wettkampfveranstaltung bereits bei einem Vorkampf die gelb/rote Karte oder die
rote Karte, kann er an diesem Tag nicht mehr ringen und keine Funktion mehr
ausüben. -
Es gelten die
Sanktionsmaßnahmen § 5 nach den Richtlinien des BRV und gilt für alle
Leistungsklassen. -
Der
Kampfrichter darf einen Mannschaftskampf nur abbrechen, wenn er alle Möglichkeiten
zu einer Weiterführung ausgeschöpft hat. Sind Zuschauer auf die Matte
vorgedrungen, so hat der Kampfrichter dem offiziellen Mannschaftsführer des
Gastgebervereins, unter Hinweis auf die Folgen eines Kampfabbruches, eine
Frist von längstens drei Minuten zur Räumung der Ringermatte und des
Wettkampfbereichs zu setzen. Ebenso hat er zu verfahren, wenn seine Anordnung
auf Hallenverweis von Zuschauern, Sportlern, Trainern und Funktionären zur
Weiterführung des Kampfes nicht befolgt wird. (SMK § 27 –
Kampfabbruch) -
Veränderungen
an den Startausweisen müssen unter Einbehaltung des Startausweises angezeigt
werden. -
Nach dem 5.
Kampf wird eine Pause von 15 Minuten eingelegt. Verzichtet die gastgebende
Mannschaft auf die Pause, ist dies der Gästemannschaft, sowie dem
Kampfrichter beim Wiegen mitzuteilen. Wird die Pause von 15 Minuten nicht
eingehalten, ist dies vom Kampfrichter im Protokoll zu vermerken. -
Die Ringer müssen
nach dem Kampf dem Gegner, Mattenleiter und dem Betreuer des Gegners die Hand
geben. -
Auf besondere
Anforderung, ist dem Kampfrichter vom Veranstalter ein gesicherter Parkplatz für
seinen PKW anzuweisen. -
Werden Ringer,
die vor Beginn eingefettet, eingeölt oder schwitzend zum Kampf antreten, zurückgeschickt,
wird für die Herstellung des vorgeschriebenen Zustandes 1 Minute gewährt. -
1 Punkt erhält
der Ringer bei drei Berührungspunkte des Untermannes: zwei
Arme und 1 Knie, zwei Knie und 1 Arm, der Kopf und zwei Arme, der Kopf und
zwei Knie. -
Nachholkämpfe
/ Kampfwiederholung werden nach den Richtlinien für Bundesligakämpfe
2006/2007 durchgeführt. Die
Richtlinien für Mannschaftskämpfe im Ringen, im Bereich des Bayer.
Ringer-Verbandes, gelten bis auf Widerruf. Im
Übrigen wird auf die Sonderbestimmungen für Mannschaftskämpfe des DRB
hingewiesen, die dann eintreten, wenn vom BRV keine eigene Regelung
erfolgt.
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